Landgericht Landshut

Messerstiche in Dingolfinger Disco: Freispruch


Da objektive Beweismittel fehlten, wurde der Angeklagte freigesprochen.

Da objektive Beweismittel fehlten, wurde der Angeklagte freigesprochen.

Von Redaktion Landshut Stadt

Überraschende Wende im Prozess um eine Messerstecherei 2013 in einer Diskothek in Dingolfing: Weil man sich von den Aussagen weiterer Zeugen, die vor allem zu Geschehnissen nach der Tat Angaben machen sollten, keine weiteren Erkenntnisse versprach, wurde kurzfristig auf diese verzichtet. Und so stand nach der Beweisaufnahme am Dienstagnachmittag Aussage gegen Aussage.

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