Region Landshut

3G-Regel im Landratsamt und in Rathäusern


In den Rathäusern der Stadt Landshut und im Landratsamt gilt nun auch für Besucher die 3G-Regel.

In den Rathäusern der Stadt Landshut und im Landratsamt gilt nun auch für Besucher die 3G-Regel.

Von Redaktion idowa

Nachdem die 3G-Regel innerhalb der Belegschaft, aber auch für Teilnehmer der verschiedenen Gremiensitzungen bereits im vergangenen Jahr eingeführt wurde, gilt diese Zugangsvoraussetzung ab Montag, 17. Januar, auch für Besucher. Diese sind ohnehin zu großen Teilen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, teilt das Landratsamt Landshut mit.

So ist künftig der Besuch des Landratsamts und der beiden Rathäuser der Stadt Landshut nur noch für Personen möglich, die die 3G-Regel erfüllen. Sie müssen also entweder von einer Infektion (mindestens einen Monat, aber höchstens ein halbes Jahr zurückliegend) genesen oder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft (14 Tage nach Abschluss der ersten Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff) oder aktuell negativ auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 getestet sein.

Die Regelung gilt auch in allen Außenstellen des Landratsamtes Landshut, einschließlich des Kreisjugendamtes in Altdorf, und in den Kfz-Zulassungsstellen in Ergolding-Piflas (Stadt und Landkreis) sowie in Rottenburg und Vilsbiburg. Für alle Besucher ist natürlich auch weiterhin die landesweit verbindliche FFP2-Maskenpflicht zu beachten, heißt es in der Mitteilung.

Es werden nur Testergebnisse einer offiziellen Teststation, einer Apotheke oder eines Arztes akzeptiert. Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Ein Schnelltest ist maximal 24 Stunden, ein labordiagnostischer PCR-Test 48 Stunden nach Testabnahme gültig. Eine aktuelle Übersicht über Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Landshut sind im Internet unter www.landkreis-landshut.de oder www.landshut.de zu finden.

Schüler sind ausgenommen

Der Impf-, Genesenen- oder Test-Nachweis wird nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument anerkannt. Alle Nachweise werden am Eingang vom Sicherheitspersonal kontrolliert - ohne entsprechende Dokumente kann der Zugang nicht gewährt werden.

Da sie in der Schule regelmäßig getestet werden, benötigen Schüler keinen gesonderten Testnachweis - hier reicht die Vorlage des Schülerausweises. Kinder unter 14 Jahren sind von der 3G-Regelung ausgenommen.

"Wir wollen als Landratsamt und Stadtverwaltung natürlich weiterhin für unsere Bürger da sein. Doch der Schutz unserer Mitarbeiter und die Aufrechterhaltung des Betriebs hat Priorität. Deshalb bitten wir unsere Besucher um Verständnis für diese Maßnahme, die in vielen Bereichen des Lebens ohnehin bereits selbstverständlich geworden ist", erklären Landrat Peter Dreier und Oberbürgermeister Alexander Putz.

Angesichts der rasend schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante auch in Bayern müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um den Verwaltungsbetrieb in dieser schwierigen Situation weiter gewährleisten zu können: zumal nach wie vor der landesweite Katastrophenfall gilt.

Die Bürger können ihre Anliegen natürlich weiterhin gerne auch per Telefon, E-Mail oder dem Postweg klären - alle Infos und Ansprechpartner sind auf den Webseiten der Stadt (www.landshut.de) und des Landkreises (www.landkreis-landshut.de) zu finden.