Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe wehrt sich gegen Klage
Einstweilige Verfügung gegen Wasserversorger
23. März 2020, 17:45 Uhr aktualisiert am 23. März 2020, 17:45 Uhr
Weil der Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe auf seiner Internetseite in einer Auflistung darstellte, warum sein Trinkwasser gesund ist, hat ihn der Verband Deutscher Mineralbrunnen verklagt. Per einstweiliger Verfügung hat das Landgericht Landshut nun entschieden, dass der Wasserzweckverband diese Auflistung löschen muss. Doch darauf will es Vorsitzender Hans Weinzierl nicht beruhen lassen: Der Wasserzweckverband legt Berufung ein.
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