Stadt und Landkreis
Landshuter Schüler weiterhin im Distanzunterricht
7. Mai 2021, 13:24 Uhr aktualisiert am 7. Mai 2021, 14:25 Uhr
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) lag der Inzidenzwert für die Stadt Landshut am Freitagmorgen bei 205,7. Im Landkreis Landshut liegt der Inzidenzwert aktuell bei 189,5. Damit steht fest, dass die Grundschulen auch ab Montag weiter nur Distanzunterricht anbieten dürfen.
Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist in der Stadt Landshut seit Wochenbeginn kontinuierlich gestiegen. Gründe dafür sind nach Informationen des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut einerseits Ausbrüche in einer Gemeinschaftsunterkunft sowie in Betrieben, andererseits und vor allem aber das nach wie vor diffuse Infektionsgeschehen insbesondere im privaten Bereich.
Obwohl auch für Bayern die Erhöhung des maßgeblichen Grenzwerts auf 165 und damit auf das bundesweit gültige Niveau beschlossen wurde, findet vorerst kein Präsenzunterricht statt. Wechselunterricht ist ab 10. Mai jedoch lediglich unter der Voraussetzung gestattet, dass sich die Inzidenz in einem Fünf-Tages-Zeitraum stabil unter der Marke von 165 bewegt. Das ist in Stadt und Landkreis Landshut nicht der Fall.
Wechselunterricht für Abschlussschüler
Die bisher schon bestehenden Ausnahmen für die Schüler der Abschlussklassen aller Schularten sowie der 4. Klassen und der 11. Klassen gelten natürlich fort: Für sie findet nach wie vor in der Regel Wechselunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Eine Notbetreuung bleibt ebenfalls an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen. Die Regelungen gelten im Landkreis analog, da auch dort die 7-Tage-Inzidenz nach wie vor deutlich über 165 liegt.
Ebenfalls stark eingeschränkt bleibt das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen (Kindertagesbetreuung) nur eine Notbetreuung aufrechterhalten werden. Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle besuchen dürfen.