Gemeinderat Rohr
Nur ein Bürgerbegehren zulässig
7. Dezember 2021, 14:06 Uhr aktualisiert am 7. Dezember 2021, 14:06 Uhr
Von
Judith Heinrich
Zwei Bürgerbegehren standen auf der Tagesordnung der Marktgemeinderatssitzung Rohr. Rechtlich war am Ende aber nur eines davon zulässig.
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