Landratsamt Landshut
Diese Besucherregeln gelten aktuell
29. Juni 2021, 15:20 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 17:27 Uhr
Die durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen für den Zugang zum Landratsamt Landshut gelten bis auf Weiteres fort. Das Amt ist weiter nur nach Terminvereinbarung für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme angesichts der sich ausbreitenden Delta-Variante des Corona-Virus, teilt das Amt mit.
Für die Besucher gilt die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Die Bürger werden gebeten, sich mit ihren Anliegen vorrangig per Post, E-Mail oder Telefon an die zuständigen Sachbearbeiter zu wenden. Neben dem Landratsamts-Hauptgebäude in Landshut-Achdorf bleiben auch alle Außenstellen für externe Besucher gesperrt. Dies gilt für das Landratsamt II in Altdorf sowie die Tiefbauverwaltung in Rottenburg.
Für die Zulassungsstellen im Landkreis gelten folgende Regelungen:
- Ergolding (TÜV-Gebäude): Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
- Rottenburg: Es gelten wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich. Die Hinweise sind ausgeschildert.
- Vilsbiburg: Der Besuch ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Diese ist möglich unter 0871/408-5895, 0871/408-5896 oder 0871/408-5897oder per Mail an zulassung@landkreis-landshut.de.
Die Bürger werden gebeten, in erster Linie auf die Online-Services der Zulassungsstelle zurückzugreifen.
Die sogenannte "erweiterte Zuständigkeit", in deren Zuge auch Anträge auf Zulassungen aus benachbarten Landkreisen bearbeitet werden können, ist für die Dauer der Kontaktbeschränkungen ausgesetzt. Diese Anträge müssen abgewiesen werden (Ausnahme: Kfz-Firmen und Zulassungsdienste innerhalb des Landkreises Landshut).
Auch die Altstoffsammelstellen in den 35 Landkreis-Gemeinden sind bekanntlich geöffnet - es besteht nach wie vor Maskenpflicht. Je nach der weiteren bayern- und deutschlandweiten Entwicklung von Infektionsgeschehen und Corona-Erleichterungen sind kurzfristige Anpassungen möglich. Das Landratsamt wird sie bekanntgeben.