Beschluss in Velden
Gebührenerhöhung statt Investitionsumlage
31. Januar 2023, 14:59 Uhr aktualisiert am 31. Januar 2023, 14:59 Uhr
Alle vier Jahre sind die Kommunen zur Berechnung der Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung verpflichtet. Dabei handelt es sich um kostenrechnende Einrichtungen, die in der umfassenden Vor- und Nachkalkulation den Ausgleich von Überschüssen und Unterdeckungen vorgegeben haben. Die umfassenden Globalberechnungen wurden diesmal an ein dafür spezialisiertes Fachbüro übertragen.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden