Corona in Landshut
Inzidenz fällt unter 150 – Lockerungen frühestens nächste Woche
30. April 2021, 13:20 Uhr aktualisiert am 30. April 2021, 13:47 Uhr
Der 7-Tages-Inzidenzwert in der Stadt Landshut ist in dieser Woche erfreulich stark gesunken und lässt auf baldige Lockerung der Corona-Maßnahmen hoffen. Gemäß der Bundesnotbremse müssen dafür jedoch ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Laut einer Pressemitteilung der Stadt Landshut lag der Inzidenzwert gemäß der Angaben des RKI am Freitagmorgen bei 144,4 - und damit unter dem in der Bundesnotbremse definierten Grenzwert von 150. Allerdings kommt eine Lockerung der Maßnahmen hin zu jenen, die für den Inzidenzbereich 100 bis 150 gelten, erst dann in Betracht, wenn der entsprechende Grenzwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Das wäre im besten Fall Mitte kommender Woche möglich. Nach einem weiteren Karenztag dürfte der Einzelhandel dann mit "Click&Meet" öffnen, wobei Kunden aber einen tagesaktuellen, negativen Coronatest oder den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes benötigen würden.
Prognosen zur weiteren Entwicklung der Inzidenz sind laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Landshut aufgrund des nach wie vor diffusen Infektionsgeschehens sehr schwierig - für Samstag ist demnach ein neuerlicher Anstieg der Inzidenzzahlen wahrscheinlich.
Keine Veränderungen gibt es im Bereich Schulen und Kindertagesstätten: Da die 7-Tage-Inzidenz nach wie vor über dem Grenzwert 100 liegt, ist in Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen in der Stadt Landshut auch in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht an Schulen möglich. Ausgenommen bleiben die Abschlussklassen aller Schularten, für die nach wie vor in der Regel Wechselunterricht stattfindet, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Eine Notbetreuung bleibt ebenfalls an allen Schulen eingerichtet, über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen. Die Regelungen gelten im Landkreis analog, da auch dort die 7-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt.
Schwellenwert jetzt auch bei den Schulen entscheidend
Eine Änderung für die Schulen durch die Bundesnotbremse gibt es allerdings: Die bisherige Regelung, dass auf Basis des Inzidenzwertes einer Region am Freitag der Vorwoche der Schul- und Kitabetrieb für die gesamte kommende Woche festgelegt wird, entfällt. Ab jetzt ist das "stabile" Über- oder Unterschreiten eines Schwellenwertes die Entscheidungsgrundlage über Distanz- oder Präsenzunterricht. Das heißt: Der Grenzwert 100 muss an fünf Tagen in Folge unterschritten sein, um wieder Wechselunterricht für alle Jahrgangsstufen zu ermöglichen.
Das Betreuungsangebot für Kleinkinder bleibt weiterhin stark eingeschränkt: Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen nur noch eine Notbetreuung aufrechterhalten werden. Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, diese Einrichtungen nutzen können.