Region Landshut
Schulen auch nächste Woche im Distanzunterricht
23. April 2021, 11:17 Uhr aktualisiert am 23. April 2021, 14:48 Uhr
An den Landshuter Schulen bleibt alles beim Alten: Auch in der kommenden Woche kann grundsätzlich nur Distanzunterricht ("Home Schooling") stattfinden. Grund ist das nach wie vor viel zu hohe Infektionsgeschehen in Stadt und Landkreis.
Im Lauf dieser Woche ist die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner weiter angestiegen. Am Freitag liegt der Wert nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) in der Stadt bei 267,0 und damit rund 33 Punkte über dem Wert von vor einer Woche (234,3). Im Landkreis Landshut liegt der Wert bei 300,8. Nach Auskunft des Staatlichen Gesundheitsamts Landshut ist das Ausbruchsgeschehen weiterhin diffus.
Abschlussklassen bleiben ausgenommen
Aufgrund dieser Daten und in Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen kann deshalb in der Stadt Landshut auch in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht an Schulen angeboten werden. Ausgenommen bleiben die Abschlussklassen aller Schularten: Für sie findet nach wie vor in der Regel Wechselunterricht statt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
Eine Notbetreuung bleibt ebenfalls an allen Schulen eingerichtet; über Details der jeweiligen Angebote informieren die Schulen.
Regeln gelten auch für Landkreis-Schulen
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz auch im Landkreis Landshut stark steigt und heute sogar die Marke von 300 überschritten hat, werden die oben genannten Regeln nach Auskunft des Landratsamts gleichermaßen für alle Schulen im Landkreisgebiet gelten. Das heißt: Auch Schüler, die im Stadtgebiet wohnen, aber eine (weiterführende) Schule im Landkreis Landshut besuchen, werden weiterhin im Distanzunterricht beschult - ausgenommen sind natürlich ebenfalls die Abschlussklassen.
Ebenfalls stark eingeschränkt bleibt das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Denn bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 kann gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kindertagesstätten und Tagespflegestellen (Kindertagesbetreuung) nur noch eine Notbetreuung aufrechterhalten werden.
Dies bedeutet, dass weiterhin ausschließlich Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, die Kindertageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle besuchen dürfen.