Bauausschuss

Antrag auf nachträgliche Genehmigung bestehender Wohnungen abgelehnt

Selbst erfahrenen Mitglieder im Bauausschuss des Auer Marktrats hatten ein solches Baugesuch noch nicht auf dem Tisch. Ein Hausbesitzer hatte die Genehmigung zweier Wohnungen beantragt, die schon lange vermietet sind.


Bei dieser eingereichten Planung zur nachträglichen Genehmigung von zwei vermieteten Wohnungen im Dachgeschoß bzw. im Keller machte der Bauausschuss des Marktrats allein schon wegen der wohl zu optimistischen Anordnung der Parkplätze nicht mit.

Bei dieser eingereichten Planung zur nachträglichen Genehmigung von zwei vermieteten Wohnungen im Dachgeschoß bzw. im Keller machte der Bauausschuss des Marktrats allein schon wegen der wohl zu optimistischen Anordnung der Parkplätze nicht mit.

Selbst die erfahrenen Mitglieder im Bauausschuss des Marktrats hatten ein solches Baugesuch noch nicht auf dem Tisch. Der Besitzer eines Hauses in der Carl-Zeller-Straße hatte die Genehmigung des bestehenden Dachgeschoßes und den Ausbau eines Appartements im Souterrain des Gebäudes beantragt. Das Problem dabei: Beide Wohnungen existieren bereits und sind schon seit geraumer Zeit vermietet. Am Ende lehnte das Gremium den Antrag einstimmig ab.

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