Wasserstreit

Aufmessarbeiten in der Hallertau sind laut Innenministerium rechtens

Das bayerische Innenministerium bestätigt die Vorgehensweise des Wasserzweckverbandes Hallertau. Die Beschwerde von BI-Sprecher Ralf Schramm läuft ins Leere.


Alles sauber gelaufen - zu diesem Schluss kommt das Bayerische Innenministerium im Zusammenhang mit den Aufmessarbeiten zur Festsetzung der Verbesserungsbeiträge durch den Wasserzweckverband Hallertau.

Alles sauber gelaufen - zu diesem Schluss kommt das Bayerische Innenministerium im Zusammenhang mit den Aufmessarbeiten zur Festsetzung der Verbesserungsbeiträge durch den Wasserzweckverband Hallertau.

Das Bayerische Innenministerium hat die Vorgehensweise des Zweckverbandes Wasserversorgung Hallertau zur Ermittlung von Verbesserungsbeiträgen für die Finanzierung anstehender Investitionen in Millionenhöhe für rechtens erklärt. Anders als es die Bürgerinitiative "Wasserversorgung Hallertau - Bürger für Transparenz" (BI) sieht, hält das Ministerium sowohl die Auftragsvergabe als auch die Notwendigkeit zur Erfassung der Grundstücks- und Geschoßflächen für "rechtmäßig" und "verhältnismäßig".

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