Abfallgebühren

Gericht kippt Abfallgebührensatzung im Landkreis Kelheim

Eine schwer verdauliche juristische Kost tischte Sebastian Post, der Geschäftsleiter des Kelheimer Landratsamtes, unlängst den Mitgliedern des Kreistags auf.


Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippte Abfallgebührensatzung für die Jahre 2015-2018 wird nicht nachkalkuliert. Der Verwaltungsaufwand dafür wäre einfach zu groß.

Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gekippte Abfallgebührensatzung für die Jahre 2015-2018 wird nicht nachkalkuliert. Der Verwaltungsaufwand dafür wäre einfach zu groß.

Von Redaktion Hallertau

Schwer verdauliche juristische Kost tischte Sebastian Post, der Geschäftsleiter des Kelheimer Landratsamtes, unlängst den Mitgliedern des Kreistags auf. Er bat das Gremium, auf eine Nachtragssatzung für die Abfallgebührensatzung des Landkreises Kelheim für die Jahre 2015 bis 2018 zu verzichten. Diese hatte der Verwaltungsgerichtshof bekanntlich vor gut einem Jahr gekippt. Eine Neuauflage der Satzung würde, so Post, einen enormen Verwaltungsaufwand erfordern und an der Sache selbst nicht viel ändern.

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