Trotz Neuerung

Kindeswohl bleibt in Hallertauer Kitas höchstes Gut

Die neue Kinderbildungsverordnung sieht vor, dass Kita-Leitungen in Bayern nicht mehr zwingend eine pädagogische Ausbildung vorweisen müssen. Vor allem große Einrichtungen sollen entlastet werden – soweit die Theorie.


Viele Kinder und oft zu wenige Betreuer: Seit 1. Juli müssen die Leitungen von Kindertagesstätten nicht mehr zwingend eine pädagogische Ausbildung haben. Das sehen die Betroffenen kritisch.

Viele Kinder und oft zu wenige Betreuer: Seit 1. Juli müssen die Leitungen von Kindertagesstätten nicht mehr zwingend eine pädagogische Ausbildung haben. Das sehen die Betroffenen kritisch.

Von Bianca-Pia Roy

Doch wie kommt diese Veränderung bei den hiesigen Kindergärten und auch bei Städten und Gemeinden an? Karl Raster, Geschäftsleiter der Verwaltung der Stadt Mainburg, begrüßt die Lockerung der Zugangsvoraussetzungen für die Leitung von Kindergärten. "Jedoch ist die Struktur der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen dergestalt so, dass die Leitung auch in der Gruppe am Kind arbeitet. Hierfür bleiben die Voraussetzungen aufgrund des Kindeswohls naturgemäß und vollkommen zu Recht sehr hoch."

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