PI Kelheim

Kontrollen in der Tuning-Szene


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Polizei

Am 30. Mai in der Zeit von 14 bis 20 Uhr führten mehrere fachkundige Polizeibeamte von unterschiedlichsten Dienststellen des PP Niederbayern im Zuständigkeitsbereich der PI Kelheim Kontrollen hinsichtlich "frisierter" Fahrzeuge durch. Die Beamten, welche eine fachspezifische Ausbildung im Verkehrsbereich haben, unterzogen insgesamt 79 Fahrzeuge einer eingehenden Kontrolle. Dabei handelte es sich um 39 Autos sowie 40 Motorräder. Bei 22 Fahrzeugen musste das Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt werden. Hiervon wurden zwölf Verstöße zur Anzeige gebracht. Die restlichen zehn Verstöße befanden sich im Verwarnungsbereich. Bei den festgestellten Mängeln handelte es sich unter anderem um Veränderungen im Bereich der Abgasanlage (zum Beispiel Entfernen des Schalldämpfereinsatzes), Veränderungen der lichttechnischen Einrichtungen (etwa Überkleben der Scheinwerfer mittels tönender Folien) oder um unzulässige Rad-/Reifenkombinationen. Zusätzlich wurde bei vier Fahrzeugen die Mindestprofiltiefe unterschritten, bei weiteren drei fehlten die Rückstrahler und zwei Fahrzeuge hatten einen unzulässigen Rückspiegel montiert. Hinzu kamen noch zwei Beanstandungen wegen Fahrten auf den Hinterreifen, sogenannten "Wheelies". Aufgrund der festgestellten Mängel wurde zwölf Fahrzeugführern die Weiterfahrt untersagt bzw. lediglich unter Auflagen gestattet. An einem Kraftrad wurde der Endschalldämpfer im Zuge der Beweismittelsicherung sichergestellt.

Riedenburg: Unfallfahrerin war betrunken

Am 30. Mai gegen 8:15 Uhr befuhr eine 20-jährige Autofahrerin die Staatsstraße 2230 von Kelheim kommend in Richtung Riedenburg. Bei km 1,05 kam sie mit ihrem Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab. Hierbei touchierte sie zwei Bäume und blieb anschließend im Straßengraben liegen. Während der folgenden Unfallaufnahme wurde bei der 20-Jährigen Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest erhärtete den Verdacht, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnahm. Deswegen wurde eine Blutentnahme bei der jungen Fahrerin angeordnet. Ihr Führerschein wurde sichergestellt. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit und musste geborgen werden. An diesem entstand ein Schaden im mittleren vierstelligen Eurobereich. An den Bäumen entstand kein nennenswerter Sachschaden.