Geflügelpest

Stallpflicht im Landkreis Kelheim aufgehoben


Die Stallpflicht im Landkreis Kelheim wurde aufgehoben.

Die Stallpflicht im Landkreis Kelheim wurde aufgehoben.

Von Redaktion idowa

Geflügelhalter im Landkreis Kelheim können aufatmen: ihre Tiere dürfen wieder ins Freie. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin.

Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sind in Bayern in den letzten Wochen zurückgegangen. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bewertete das Risiko einer Ausbreitung des Geflügelpestviruses am Dienstag nur noch als mäßig bis gering. Daher ist eine vorbeugende Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest nicht mehr notwendig. Es gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen, auch in Kleinbetrieben.

Was unter die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen fällt, fasst das Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hier in diesem Merkblatt für Geflügelhalter zusammen:

Merkblatt für Geflügelhalter: Empfehlungen für Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz gegen eine Verbreitung der Geflügelpest