Marktrat Au erlässt Satzung

Unterbringung von Obdachlosen juristisch geregelt


Die drei Zimmer der Notunterkunft des Marktes Au befinden sich in der Hopfenhalle I an der Mainburger Straße.

Die drei Zimmer der Notunterkunft des Marktes Au befinden sich in der Hopfenhalle I an der Mainburger Straße.

Bis jetzt galt eine nur schwammig formulierte Hausordnung, die natürlich viel Spielraum für Interpretationen bot. Nun hat der Marktrat in seiner Notunterkunft für Obdachlose juristisch für Ordnung gesorgt und per einstimmigem Beschluss eine entsprechende Satzung über die Benutzung der Einrichtung erlassen. Mit der Unterbringung von Flüchtlingen wie jetzt aus der Ukraine hat dies allerdings nichts zu tun.

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