PI Erding
Erneut Corona-Proteste in Erding und Wartenberg
31. Januar 2022, 21:15 Uhr aktualisiert am 31. Januar 2022, 21:15 Uhr
Auch am Montagabend, 31. Januar, kam es in Erding und Wartenberg wieder zur Versammlung einer große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern. So kamen am Erdinger Schrannenplatz und dem daneben liegenden Kleinen Platz etwa 1.000 Personen zusammen. Gleichzeitig versammelten sich am Wartenberger Marktplatz etwa 30 Personen.
Die Personengruppen zogen im Anschluss durch die Stadt Erding beziehungsweise den Markt Wartenberg. Leider wurde zum wiederholten Male keine der beiden Versammlungen ordnungsgemäß angemeldet wie gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Polizeiinspektion Erding wurden die Versammlungen mit unterstützenden Kräften betreut. Seitens der Polizei wurden die Versammlungsteilnehmer sowohl in Erding als auch in Wartenberg mit regelmäßigen und wiederholten Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands auf der von Versammlungsbehörde und Polizei festgelegten Aufzugsstrecke hingewiesen. Die eingesetzten Polizeikräfte begleiteten beide Versammlungen und sorgten durch die Absicherung für einen friedlichen Verlauf und die Vermeidung von Verkehrsunfällen oder Verkehrsgefahren für die Versammlungsteilnehmer.
Nach Ende der beiden nicht angemeldeten Versammlungen suchten Teilnehmer der nicht angemeldeten Versammlung in Erding die Diskussion mit Teilnehmern der ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung am Schrannenplatz. Durch die sofortige polizeiliche Begleitung konnten mögliche Störungen im Ansatz vermieden werden. In Wartenberg wurden aufgrund des Abweichens von der vorgegebenen Aufzugsstrecke von zwei Personen Personalien festgestellt. Auf Grundlage des Ansammlungsverbotes von Personengruppen über 10 Personen gemäß der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden die Teilnehmer der unangemeldeten Versammlungen nach Ende der Versammlung unmittelbar zum Verlassen des Platzes aufgefordert. Dieser Aufforderung durch die Polizei wurde sowohl in Erding als auch in Wartenberg nachgekommen.
Versammlungen stehen unter dem Grundrechtsschutz der Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Die Polizei richtet die zu treffenden Maßnahmen am Verhalten der Versammlungsteilnehmender aus und weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass derartige Versammlungen unter freiem Himmel zwingend anzuzeigen sind. Nur so ist es Sicherheitsbehörden und Polizei auch möglich, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Schutz der Versammlung mit dem Veranstalter abzusprechen und vorzubereiten sowie die Beeinträchtigungen für die Bevölkerung zu minimieren