Flughafen München
Landkreis Freising reicht gegen den "Ewigkeitsbescheid" Klage ein
21. November 2024, 16:22 Uhr
Jetzt ist es amtlich: Der Landkreis Freising hat am Mittwoch beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen den sogenannten "Ewigkeitsbescheid" des Luftamts Südbayern vom 30. September 2024 erhoben, mit dem festgestellt wurde, dass die Flughafen München GmbH (FMG) innerhalb der dafür geltenden Frist von zehn Jahren mit der Durchführung des Planfeststellungsbeschlusses zur Erweiterung des Flughafens um eine dritte Start- und Landebahn begonnen habe und der Planfeststellungsbeschluss daher nicht nach Ablauf der gesetzlichen Frist außer Kraft trete, sondern auf unbestimmte Zeit fortgelte.
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