Gemeinderat Langenpreising
Moderate Nachverdichtung am Kanal
5. August 2021, 15:40 Uhr aktualisiert am 5. August 2021, 15:40 Uhr
Von
Sylvia Stadler
Die Gemeinden sind gemäß Baugesetzbuch dazu verpflichtet, sparsam mit Grund und Boden umzugehen. Für die Schaffung von Wohnungen sind dabei zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen. Auch nach dem Landesentwicklungsplan müssen die Gemeinden die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung in den Siedlungsgebieten vorrangig nutzen.
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