Ab Sonntag
Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung nur rund um den Bahnhof
13. November 2020, 10:46 Uhr aktualisiert am 13. November 2020, 10:46 Uhr
Das Landratsamt hat die Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung neu gefasst, diese wird per Amtsblatt bekannt gemacht und tritt ab Sonntag, 15. November, in Kraft. Für die Stadt wurden aufgrund der Erfahrungen der letzten beiden Wochen folgende Änderungen vorgenommen: Der Bereich Auf dem Gries / Landshuter Straße wurde aus dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung herausgenommen, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung fällt für diesen Teilbereich ab Sonntag weg. Der Geltungsbereich an der Bahnhofstraße wurde ebenfalls angepasst, die Maskenpflicht reicht hier von der Kreuzung Georg-Schweiger-Straße bis zur Bahnhofstraße 45 a linksseitig und nördlichen Grenze der Hausnummer 50 rechtsseitig (nach der Zufahrt zum P & R-Parkplatz). Die bestehende Beschilderung wird spätestens am Montag durch den Bauhof entfernt.
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