Bundestagswahl
So können Sie im Kreis Freising Briefwahl beantragen
25. August 2021, 12:03 Uhr aktualisiert am 25. August 2021, 12:03 Uhr
Am 26. September werden alle Wahlberechtigten in Deutschland zur Urne gerufen. Bis zum 5. September sollen auch alle Bürger der Stadt Freising ihre Wahlbenachrichtigungsbriefe erhalten. Alternativ können die Wähler aber auch per Briefwahl abstimmen.
Sobald die Wahlbenachrichtigung vorliegt, können die Freisinger ihre Briefwahlunterlagen anfordern. Das geht entweder schriftlich, persönlich oder mit Hilfe des aufgedruckten QR-Codes, wie die Stadt am Mittwoch mitteilt. Den QR-Code können die Wähler ganz einfach mit ihrem Smartphone scannen.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann aber auch online im Bürgerserviceportal der Stadt Freising beantragt werden. Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich und kann daher nicht elektronisch erfolgen. Briefwahlunterlagen für Dritte können nur mit deren Vollmacht und für insgesamt maximal vier Personen abgeholt werden.
Die persönliche Beantragung beziehungsweise Abholung von Briefwahlunterlagen im Wahlamt des Bürgerbüros im Rathaus, Obere Hauptstraße 2, 1. Stock, Zimmer R/1.10, ist zu den folgenden Öffnungszeiten möglich:
- Montag, Dienstag: 8 Uhr bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 8 Uhr bis 18 Uhr
- Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr
Selbstverständlich kann am Wahltag auch direkt in den 20 Wahllokalen überall im Stadtgebiet gewählt werden - das jeweils zuständige Wahllokal kann dem Wahlbenachrichtigungsbrief entnommen werden.