Landshut/Neufahrn

Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen von "Müller Brot' vor, unverzehrbare Lebensmittel verkauft zu haben


Symbolfoto: Sven Hoppe, dpa

Symbolfoto: Sven Hoppe, dpa

Von Redaktion idowa

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat Anklage zum Landgericht Landshut gegen die drei früheren Geschäftsführer der Firma Müller-Brot GmbH sowie gegen den damaligen Betriebsleiter, den Produktionsleiter und die Leiterin des Qualitätsmanagements erhoben.

Der Anklageerhebung voraus gingen in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Landshut langwierige und aufwändige Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Erding sowie des Landratsamts Freising, Lebensmittelüberwachung. Des Weiteren wurden von der Staatsanwaltschaft gutachtliche Stellungnahmen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie ein ausführliches betriebswirtschaftliches Sachverständigengutachten erholt.

Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, in 6 Fällen jeweils große Mengen nicht zum Verzehr geeigneter Lebensmittel in den Verkehr gebracht zu haben. Hintergrund waren die bei 6 Kontrollen im Zeitraum Oktober 2010 bis Januar 2012 festgestellten vielgestaltigen Hygienemängel, in deren unmittelbarer Nähe die Produktion der hergestellten Lebensmittel erfolgte.

Hervorzuheben ist, dass es in keinem Fall um gesundheitsschädliche, gesundheitsgefährliche oder sonst bedenkliche Lebensmittel geht, sondern ausschließlich um solche, die ein durchschnittlicher und verständiger Verbraucher aufgrund der Produktionsumstände abgelehnt hätte. Im Wesentlichen ergibt sich diese Beurteilung aus der Summierung einer Vielzahl von einzelnen isoliert betrachtet weniger bedeutsamen Feststellungen über die Produktionsumstände, die deshalb nicht näher ausgeführt werden können.

Den drei Geschäftsführern wird darüber hinaus Insolvenzverschleppung vorgeworfen, also nicht pflichtgemäß unverzüglich nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Müller-Brot GmbH Insolvenzantrag gestellt zu haben. Weiter liegt ihnen ein Fall des Bankrotts zur Last, weil die Bilanz für das Jahr 2010 verspätet erstellt wurde.

Darüber hinaus wird ihnen Betrug zu Lasten einer Reihe von Lieferanten vorgeworfen, weil auch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Müller-Brot GmbH noch Waren bzw. sonstige Leistungen für ca. 1,65 Mio Euro beauftragt wurden und die Gläubiger für die erbrachten Leistungen keine Bezahlung mehr erhielten.

Das gesondert hinsichtlich der Vorwürfe der Untreue bzw. des Betrugs geführte Verfahren betreffend die von Filialpächtern geleisteten sog. Kautionen wurde dagegen eingestellt. Eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Verwahrung auf einem gesonderten Kautionskonto besteht bei Kautionen bezüglich Gewerbe-Objekten und auch bei Einstufung als Zahlungen anderer Rechtsnatur nicht; eine betrügerische Einwerbung der Zahlungen konnte nicht festgestellt werden.

Die Anklage wurde inzwischen allen Angeschuldigten bzw. ihren Verteidigern zugestellt. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens wird das Landgericht zu gegebener Zeit nach eventuellen Stellungnahmen der Angeschuldigten bzw. ihrer Verteidiger entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Landshut wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Auskünfte über weitere Einzelheiten der Vorwürfe erteilen. Etwaige Ergänzungen werden auf demselben Weg verbreitet werden wie vorliegende Erklärung.