Sommer, Sonne, Feierlaune!

Blick in die Region: Grillplätze zum öffentlichen Grillen


Grillen ist nicht an jedem öffentlichen Ort erlaubt. (Foto: Malte Christians/dpa)

Grillen ist nicht an jedem öffentlichen Ort erlaubt. (Foto: Malte Christians/dpa)

Von tp

Nicht überall, wo es grün und gemütlich ist, darf auch gegrillt werden. Wer nicht im eigenen Garten oder auf einem Privatgrundstück brutzeln kann, darf das nur an speziellen Grillplätzen. In nicht gekennzeichneten Grünanlagen oder Parks ist das Feiern und Trinken von Alkohol generell verboten. Wer sich nicht sicher ist, ob er seine Party an einem bestimmten Ort feiern darf, erkundigt sich besser beim zuständigen Ordnungsamt. Aber auch an öffentlichen Grillplätzen müssen Partygäste die Lärmschutzverordnung beachten. Nach 22 Uhr dürfen keine Anwohner belästigt werden. Im privaten Rahmen darf laut Hauslärmverordnung nach 22 Uhr keine Musik gespielt werden.

Außerdem gilt bei Privatpartys auch der Paragraph 117 OWIG (Ordnungswidrigkeits-Gesetz). Demnach dürfen andere nicht ohne Grund in ihrer Ruhe beeinträchtigt werden. "Die Uhrzeit ist dabei aber egal. Das kann auch nachmittags um 3 Uhr zu laut sein", erklärt Evi Hagn vom Straubinger Umweltamt. Sie rät deshalb dazu, den Nachbarn im Vorfeld Bescheid zu sagen. So sind sie vorgewarnt und drücken eher ein Auge zu.

Eine Auswahl der schönsten Grillplätze in unserer Region:

  • Wundermühlweg Straubing
  • Grünanlage im Neu-baugebiet Zwiequanterin in Straubing
  • Aberdeenpark in Regensburg
  • Schillerwiese in Regensburg
  • Ruine Hiltenburg in Aufhausen
  • Grillplatz Aichenbach in Schorndorf
  • Grillplatz Baierecker Straße in Schorndorf
  • Grillplatz Badesee St. Agatha in Riedenburg
  • Grillplatz Langenbach
  • Naherholungsgebiet Gretlmühle in Landshut (Öffnungszeiten: 9 bis 21 Uhr)