Amberg

Bogen, Cham, Roding, Moosburg, Dingolfing, Kelheim und weitere 48 Städte und Gemeinden wollen gegen Zensus 2011 klagen


Symbolfoto: Arno Burgi, dpa

Symbolfoto: Arno Burgi, dpa

Von Redaktion idowa

Die Stadt Amberg hat sich nach intensiven Besprechungen im Vorfeld bereit erklärt, stellvertretend für klagende Städte und Gemeinden in Bayern eine Musterklage gegen die Ergebnisse des Zensus 2011 einzureichen. Unter den klagewilligen Städten und Gemeinden befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand unter anderem Bogen, Cham, Roding, Moosburg, Dingolfing, Donauwörth und Kelheim.

"Der Bayerische Städtetag hat von Anfang an seit Sommer 2013 klagewillige Städte und Gemeinden in einer Arbeitsgruppe beratend unterstützt. Die Kommunen betreten hier absolutes Neuland, daher sind die Erfolgsaussichten der Klage schwer einzuschätzen", erklärt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: "Der wichtigste Beweggrund für den Klageweg ist die hohe Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl für die Finanzen einer Kommune, nicht zuletzt bei den jährlichen Schlüsselzuweisungen."

Die Notwendigkeit eines Zensus wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Von insgesamt 2.056 bayerischen Städten und Gemeinden haben 54 (darunter sechs unter 10.000 Einwohner) Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Die Klagen wurden zunächst fristwahrend ohne Begründung eingereicht. Da die Klagegründe nahezu in allen Fällen gleichlautend sein dürften, streben die betroffenen Städte und Gemeinden ein Musterverfahren mit der Musterklägerin Amberg an. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung als Vertreter des Beklagten wird das Ruhen des Verfahrens für die Klagen vereinbart, die nicht das Musterverfahren darstellen. Buckenhofer: "Die betroffenen Städte und Gemeinden haben sich intensiv untereinander beraten. Hierbei war das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung einbezogen."

Ein Kern der Klage ist laut Buckenhofer: "Die betroffenen Städte und Gemeinden sehen die Bescheide zu den neuen Einwohnerzahlen als rechtswidrig an, weil ihr verfassungsmäßiges Recht auf kommunale Selbstverwaltung und interkommunale Gleichbehandlung verletzt ist." Der Hintergrund: Es kamen unterschiedliche Methoden für Kommunen über und unter 10.000 Einwohner zur Anwendung. Es bestehen Anhaltspunkte, dass das Zensus-Verfahren bei Kommunen mit über 10.000 Einwohnern, bei denen eine komplizierte Hochrechnungsmethode angewandt worden ist, im Landesdurchschnitt weniger zielgenaue Ergebnisse erbracht hat. Bei vielen Städten weichen die Zahlen aus den Einwohnermeldeämtern von den Ergebnissen beim Zensus kaum ab, in einigen Fällen kam es aber zu gravierenden Abweichungen. Darüber hinaus monieren die betroffenen Städte und Gemeinden die unzureichende Begründung des Bescheids und die fehlende Transparenz des stichprobenartigen statistischen Verfahrens. Buckenhofer: "Die betroffenen Städte und Gemeinden bemängeln, dass die Ermittlung der Einwohnerzahlen weder nachprüfbar noch nachvollziehbar ist."

Liste der klagewilligen Städte und Gemeinden nach derzeitigem Kenntnisstand (hier finden Sie die vollständige Liste):
- Amberg
- Fürth
- Nürnberg
- Passau
- Schwabach
- Würzburg
- Bogen
- Burghausen
- Burgkirchen a. d. Alz
- Cham
- Dingolfing
- Donauwörth
- Kelheim
- Moosburg
- Mühldorf a. Inn
- Neuburg a. d. D.
- Penzberg
- Prien am Chiemsee
- Roding
- Sulzbach-Rosenberg
- Waldkraiburg
- Weilheim i. OB.
- Wolfratshausen
- Vilsbiburg
- Zirndorf