Landkreis Straubing-Bogen
Großkontrolle in Diskothek - betrunkene Jugendliche und mehrere Anzeigen
13. Januar 2014, 12:18 Uhr aktualisiert am 13. Januar 2014, 12:18 Uhr
Am Freitagabend wurde in einer Diskothek in Ascha eine Jugendschutz- und Gaststättenkontrolle durchgeführt. Diesbezüglich wurden Einsatzkräfte von der Bayerischen Bereitschaftspolizei angefordert. Die Kontrollaktion hatte auch einen präventiven Charakter, da es in letzter Zeit in und um das Lokal zu zahlreichen körperlichen Auseinandersetzungen zwischen angetrunkenen Gästen kam. Dabei wurde einige Personen verletzt und von den Betrunkenen auch die eingesetzten Polizeibeamten angegriffen.
Vorauszuschicken ist, dass es an diesem Abend bzw. in dieser Nacht zu keiner körperlichen Auseinandersetzung kam, da während der Öffnungszeiten des Lokals ständig Einsatzkräfte davor standen.
Jedoch wurden bei der durchgeführten Kontrolle einige Verstöße gegen den Jugendschutz und das Gaststättenrecht festgestellt.
Eine Mutter begleitete ihren 15-jährigen Sohn gegen 21.20 Uhr in die Diskothek. Am Einlaß wurde sie von den Verantwortlichen der Diskothek darauf hingewiesen wurde, dass ihr Sohn erst 15 Jahre alt ist und er sich nicht ohne Erziehungsberechtigten in der Diskothek aufhalten darf. Kurz darauf verließ die Mutter die Diskothek, fuhr nach Hause und ließ ihren Sohn alleine im Lokal. Dies wurde von den Verantwortlichen des Lokals bemerkt und der Polizei mitgeteilt. Der 15-jährige wurde zur Polizei gebracht, dort konnte die Mutter ihren Sprößling abholen. Vorher wurde sie noch auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Gegen sie wird eine Anzeige beim Kreisjugendamt vorgelegt.
Gegen 21.30 Uhr wurde eine fünfköpfige Gruppe von Zeugen beobachtet, die sich auffallend verhielten. Es konnte festgestellt werden, dass ein 17-jähriger einen sog. "Joint" konsumierte und diesen an einen 16-jährigen weiterreichte. Nach Vernehmung auf der Dienststelle im Beisein der Erziehungsberechtigten konnte die Eltern ihre Sprößlinge wieder mit nach Hause nehmen.
In weiteren sechs Fällen wurde an unter 18-jährige Personen branntweinhaltige Getränke (z. B. Schnaps und Wodka) abgegeben. Die Abgabe erfolgte teils durch über 18-jährige Bekannte. In einem Fall erfolgte die Abgabe auch durch einen Barkeeper. Ein auf freiwilliger Basis durchgeführter Alko-Test bei den betroffenen Jugendlichen ergab höchst bedenkliche Werte bis zu fast 1,5 Promille. In allen Fällen wurden umgehend die erziehungsberechtigen Eltern angerufen. Sie konnten ihre betrunkenen Kinder an der Diskothek abholen.
In allen Fällen erfolgt die Vorlage einer Anzeige beim Kreisjugendamt. Von dieser Stelle war ein Vertreter während der Kontrolle vor Ort.
Durch die Einsatzkräfte wurden auch Verkehrskontrollen im Umfeld von Ascha durchgeführt. Bei einem 27-jährigen Pkw-Fahrer wurde dabei Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab, dass er alkoholisiert war. Er wird wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Sein Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Diesen konnte er am nächsten Tag nüchtern wieder bei der Polizeidienststelle abholen.