Regensburg/Straubing
Naidoo-Klage - Urteil bis Mitte Juli erwartet
26. Juni 2018, 10:51 Uhr aktualisiert am 26. Juni 2018, 10:51 Uhr
Im Juli 2017 bezeichnete eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung bei einem Vortrag in Straubing Xavier Naidoo als Antisemiten - der Sänger wehrte sich dagegen juristisch. Nun entscheidet das Landgericht Regensburg über den Fall.
Der Ausdruck war am 5. Juli 2017 bei einer Veranstaltung zum Thema Reichsbürger im Theater "Am Hagen" gefallen. Die Referentin hatte Naidoo dabei wörtlich als "Antisemit" bezeichnet und ergänzt: "Das ist strukturell nachweisbar". Sie bezog sich dabei auf mehrere Liedtexte des Sängers. Naidoo hatte sich daraufhin zunächst mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Referentin gewehrt. Nun klagt er vor dem Landgericht Regensburg auf Unterlassung.
Wie Gerichtssprecher Thomas Polnik auf idowa-Anfrage mitteilte, sollte es am heutigen Dienstag zunächst um die Frage gehen, ob in dem Hauptsacheverfahren eine gütliche Einigung möglich ist. Naidoo erschien dafür auch persönlich vor Gericht.
Kläger-Anwalt Marcus Hotze (Mannheim) vertrat den Standpunkt, dass es sich um eine falsche, strukturell nicht nachweisbare Tatsachenbehauptung handelt. Die Bevollmächtigte von Melanie Hermann hingegen vertrat die Rechtsansicht, dass es sich hier um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine freie Meinungsäußerung handelt, basierend auf Anknüpfungstatsachen. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien konnte nicht erzielt werden. Somit muss das Gericht ein Urteil finden. Dieses soll voraussichtlich am 17. Juli verkündet werden.