Landkreis Straubing-Bogen

Verkehrsregelung zu Allerheiligen bei den Friedhöfen


An Allerheiligen besuchen viele Menschen die Gräber. (Symbolbild)

An Allerheiligen besuchen viele Menschen die Gräber. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Wegen Allerheiligen gelten im Umfeld der Friedhöfe besondere Verkehrsregelungen.

Anlässlich Allerheiligen werden für die Sicherheit der Fußgänger und wegen der Aufrechterhaltung der Ordnung im Straßenverkehr im Umfeld der Friedhöfe besondere Verkehrsregelungen getroffen. Das Teilstück der Friedhöfe ab Einmündung der Dürnitzlstraße wird in östlicher Richtung als Einbahnstraße ausgewiesen. Außerdem werden an der Friedhofstraße, am Michaelsweg und in der Stockergasse Halteverbote angeordnet. Diese Verkehrsregelungen gelten für die Zeit vom 31.10.2017, 24 Uhr, bis zum 1.11.2017, 18 Uhr. Das Ordnungsamt bittet die Bevölkerung um Beachtung dieser Verkehrsregelungen.