Allgemeinverfügung

Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest im Kreis Straubing-Bogen


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Derzeit gibt es keinen bekannten Fall. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Der Landkreis Straubing-Bogen hat zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eine Allgemeinverfügung erlassen.

Wie das Landratsamt mitteilt, handelt es sich um eine Allgemeinverfügung, die bayernweit erlassen wird. Derzeit ist im Landkreis kein aktueller Fall der Schweinepest bekannt. Im Falle eines Ausbruchs müssen die fleischverarbeitenden Betriebe im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung gesonderte Sperrzonen einrichten.

Lebensmittelunternehmer wird eine Ausnahme gewährt, wenn sie frisches Fleisch und Fleischerzeugnisse verarbeiten, zerlegen und lagern, die von Schweinen gewonnen wurden, die in Sperrzonen II und III gehalten wurden. Diese dürfen nicht über die EU-Grenzen verkauft werden. Zudem müsse eine Inanspruchnahme angemeldet werden.

Weitere Informationen sind auf der Hompage des Landkreises unter www.landkreis-straubing-bogen.de.