Inzidenzwert über 100
Vorerst keine Lockerungen im Landkreis Straubing-Bogen
7. März 2021, 14:38 Uhr aktualisiert am 7. März 2021, 14:38 Uhr
Erst am Samstag hat der Landkreis Deggendorf die kritische Marke überschritten, nun ist es auch im Nachbarlandkreis Straubing-Bogen soweit. Das bedeutet: Vorerst keine Lockerungen ab Montag, stattdessen tritt die nächtliche Ausgangssperre wieder in Kraft.
Das teilte das Landratsamt Straubing-Bogen am Sonntag mit. Am Freitag und Samstag waren insgesamt 31 Neuinfektionen festgestellt worden. Diese reichten, um die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis auf 100,9 steigen zu lassen. Da der Grenzwert damit überschritten ist, gelten für den Landkreis ab Montag, 8. März, die strengeren Regeln gemäß der neuen 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Das bedeutet: Ab Montag tritt wieder eine nächtliche Ausgangssperre im Landkreis in Kraft. Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Aufenthalt im Freien nur aus triftigen Gründen erlaubt. Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben wie bisher (eine zusätzliche Person aus einem anderen Haushalt) und ebenso sind keine weiteren Lockerungen gemäß des neuen Stufenplans möglich, also auch kein Click & Meet. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt; Gleiches gilt für Instrumental- und Gesangsunterricht.
Für eine Aufhebung der Regelungen muss die Inzidenz drei Tage unter dem Wert von 100 liegen und dies muss dann offiziell durch die Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht werden. Erst am darauffolgenden Tag gelten dann Lockerungen.
Der Schul-, Kindergarten- und Kita-Betrieb läuft am Montag zunächst wie in der letzten Woche auch weiter. Dies liegt an der Kurzfristigkeit und dem äußerst knappen Überschreiten des Grenzwerts. In den nächsten Tagen wird es dazu aber gegebenenfalls weitere Entscheidungen geben, die dann entsprechend bekannt gemacht werden. Auch ob es Testanordnungen für Beschäftigte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen und Altenheimen gibt, wird zu Beginn der Woche von den zuständigen Stellen des Landratsamtes entschieden.
Wichtig: Diese Regelungen gelten nur für den Landkreis Straubing-Bogen, nicht für die kreisfreie Stadt Straubing, die unter dem Wert 100 liegt.