Meinung

Randnotiz

Was recht ist


Paragraf 35 der Geschäftsordnung des Kreistages

Paragraf 35 der Geschäftsordnung des Kreistages

Eine gemeinsame Sitzung zweier Kreisgremien ist selten. Dass gleich mehrere Fragen juristisch abgeklärt werden müssen, auch. So geschehen in der Kreis- und Bauausschusssitzung am Montag.

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