Trauer
Blumen und Kerzen vor Polizeiinspektion in Straubing
4. Juni 2024, 14:25 Uhr
Wohl im Gedenken an den Polizisten, der am Freitag von einem mutmaßlichen Islamisten in Mannheim erstochen wurde, haben Unbekannte Blumen und Kerzen vor dem Eingang der Straubinger Polizeidienststelle am Theresienplatz abgelegt.
Dort liegt ein Strauß rote und orangefarbene Rosen, eingepackt in Silberfolie, Grablichter und Trauerkerzen sowie ein Strauß weißer Rosen. Wer die Blumen und Kerzen dort abgelegt hat, ist unklar. Augenscheinlich klärt keine Karte oder Spruchband über den Anlass des Gedenkens auf.
Auf Nachfrage unserer Mediengruppe sagt eine Sprecherin der Inspektion, die Polizei wisse nicht, wer die Blumen und Kerzen abgelegt hat. Man habe auch die Vermutung, dass sie anlässlich des Vorfalls in Mannheim abgelegt worden seien.
Nach der tödlichen Messerattacke tragen Fahrzeuge der Bundespolizei in ganz Deutschland Trauerflor.
Wie vielfach berichtet, hat am Freitag, 31. Mai, ein 25-jähriger Afghane eine Veranstaltung der Bewegung Pax Europa (BPE) um Islamkritiker Michael Stürzenberger in Mannheim mit einem Messer angegriffen. Ein Video des Vorfalls zeigt, wie der Mann vor Beginn der Veranstaltung ein Kampfmesser schwingend Menschen attackiert. Als ein 29-jähriger Polizist sich über eines der Opfer des Mannes beugt, sticht ihn der Angreifer mehrfach in den Kopf und Hals, bis ihn ein Schuss eines Polizisten stoppt. Der angegriffene Polizist starb am Sonntagnachmittag im Krankenhaus.
Regierungsvertreter stellen bisherige Einwanderungspolitik infrage
Der Angriff hat bundesweit für Entsetzen gesorgt und die Einwanderungspolitik der vergangenen Jahre infrage gestellt. Der 25-jährige Afghane kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.
Aus dem Bundesinnenministerium hieß es am Montag, Ministerin Faeser prüfe intensiv Möglichkeiten, wie Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan wieder erfolgen könnten. In diesen Fällen müsse das Sicherheitsinteresse Deutschlands klar gegenüber dem Bleibeinteresse des Betroffenen überwiegen.
Bisher sei der Täter aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft am Montag.