FAQ für Straubing
Corona: Wer kann sich wo testen lassen?
20. Oktober 2021, 18:02 Uhr aktualisiert am 20. Oktober 2021, 18:12 Uhr
Wann kann ich mich wo testen lassen und wie ist die Vorgehensweise? Immer wieder tauchen viele Fragen zum Thema kostenlose Testungen auf. Das Landratsamt beantwortet hier die wichtigsten Fragen.
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest? Kinder unter 12 Jahre (Ausweis oder ähnliches mitbringen), unter 18-Jährige bis 31. Dezember (Ausweis oder ähnliches mitbringen), Personen, die nicht geimpft werden können (Ärztliches Attest im Original mitbringen), Besucher und Beschäftigte von Pflege-/Behinderteneinrichtungen, sofern die Einrichtung selbst keine Tests anbietet (Berechtigungsschein und Lichtbildausweis mitbringen - kostenfreie Testung nur im kommunalen Testzentrum), "Schnupfenkinder" (kostenfreie Testung nur im kommunalen Testzentrum), Schwangere im 1. Trimenon und bis 31. Dezember alle Schwangeren (Mutterpass dient als Nachweis), vormals Schwangere und Stillende mit einer Übergangszeit bis 18. Dezember aufgrund der späten Impfempfehlung, Personen, die einen Termin einer Klinik oder Reha-Einrichtung zur Behandlung haben (Bestätigung der jeweiligen Einrichtung und Lichtbildausweis mitbringen), zur Beendigung der Quarantäne als Indexperson (Schreiben des Gesundheitsamtes mitbringen), Teilnahme an einer klinischen Studie zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus bzw. in den letzten drei Monaten Teilnahme an einer solchen Studie (Lichtbildausweis und glaubhafter Nachweis zur Studienteilnahme in den letzten drei Monaten mitbringen), Studenten, sofern die Hochschule eine Vereinbarung mit dem lokalen Testzentrum geschlossen hat (Lichtbildausweis und Studentenausweis mitbringen).
Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test? Enge Kontaktpersonen (E-Mail-Aufforderung des Gesundheitsamtes mitbringen), Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App oder Luca-App erhalten haben (App-Warnung muss vorgezeigt werden), PCR-Bestätigungstestungen nach positivem Schnelltest (Nachweis über positiven Schnelltest mitbringen), Personen, die einen Termin in einer Klinik oder Reha-Klinik zur Behandlung haben (Bestätigung der jeweiligen Einrichtung und Lichtbildausweis mitbringen).
Was ist mit Personen mit Symptomen? Auch für symptomatische Personen ist der Test weiterhin über die Krankenkassen kostenfrei. Diese Testungen werden bei den Haus- oder Fachärzten durchgeführt.
Wer wird im kommunalen Testzentrum Am Hagen in Straubing bei der ehemaligen Zulassungsstelle getestet? Alle anspruchsberechtigten asymptomatischen Personen, die oben aufgeführt sind. Zu freiwilligen kostenpflichtigen Tests und Tests von Personen mit Symptomen ist das kommunale Testzentrum gemäß der staatlichen Vorgaben nicht berechtigt.
Wo können sich die nicht anspruchsberechtigten Personen kostenpflichtig testen lassen? Bei privaten Betreibern wie zum Beispiel anbietenden Apotheken, der Teststation am Stadtplatz in Straubing oder bei RKT Am Hagen. Nähere Informationen dazu - auch zu den Öffnungszeiten - direkt bei den Betreibern, unter www.straubing.de oder bei der jeweiligen Gemeinde.
Testen private Betreiber auch kostenfreie anspruchsberechtigte Personen? Ja, Antigenschnelltests für diese Personengruppe müssen auch von den privaten Betreibern durchgeführt werden. Ausnahme: Schnupfenkinder und Besucher/Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen, sofern diese selbst keinen Test anbieten, dürfen gemäß staatlicher Testverordnung aus Abrechnungsgründen nur im kommunalen Testzentrum getestet werden.
Warum gibt es nicht mehr kommunale Teststationen mit erweiterten Öffnungszeiten? Die staatlichen Vorgaben für die Kreisverwaltungsbehörden sind eindeutig: Eine Kostenreduktion und damit eine Verringerung kommunaler Teststationen und Öffnungszeiten wurde angestrebt. In der kommunalen Teststation von Stadt und Landkreis wurden aber bisher die Testzeiten aufgrund des hohen Infektionsgeschehens beibehalten und werden ab November auch noch auf den Sonntag ausgeweitet. Eventuell könnten Landkreis und kreisfreie Stadt bei einem Rückgang der Fallzahlen aber auch aufgefordert werden, die Öffnungszeiten der Teststation zu reduzieren.
Wer legt die Testgründe und Kriterien fest? Das ist in der Testverordnung des Bundes so vorgeschrieben, an die die Kreisverwaltungsbehörden zwingend gebunden sind. Zusätzlich gibt es das bayerische Testkonzept. Auch an sie sind die Kreisverwaltungsbehörden und Gesundheitsämter gebunden.
Wie sind die Öffnungszeiten der kommunalen Teststation Am Hagen? Montag bis Freitag von 7 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 16 Uhr; Samstag von 9 bis 15 Uhr. Am Feiertag, 1. November, von 8 bis 12 Uhr und ab November auch sonntags von 8 bis 12 Uhr.
Muss ich mich an der kommunalen Teststation voranmelden? Ja, unter Telefon 09421/973-332 (das Telefon ist besetzt Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr) oder unter www.ims-rettungsdienst.de/straubing-bogen.
Wo kann ich mich impfen lassen? Die Impfungen sollen vorwiegend bei Ärzten erfolgen. Weiterhin steht auch für Fälle ohne Hausarzt die kommunale Impfstation Am Hagen 65 in Straubing (ehemalige Zulassungsstelle der Stadt Straubing) in verkleinerter Form und verringerter Kapazität zur Verfügung. Diese hat geöffnet Montag bis Donnerstag von 11 bis 17 Uhr, Freitag von 13 bis 19 Uhr (Samstag und Sonntag geschlossen).
Ist im kommunalen Impfzentrum eine Voranmeldung erforderlich? Aufgrund der verringerten Kapazität wird eine Anmeldung dringend empfohlen, Telefon 09421/9680899 oder auch online unter www.impfzentren.bayern.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Corona habe? Es gibt eine Bürger-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit (LGL) unter Telefon 09131/6808-5101 (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 10 bis 15 Uhr) und ein Bürgertelefon Corona der Bayerischen Staatsregierung unter Telefon 089/122-220 sowie ein eine Hotline für Schulleitungen und Eltern des Bayerischen Kultusministeriums unter Telefon 089/69333555. Zudem steht das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 15 Uhr unter Telefon 09421/973-620 zur Verfügung. Das Bürgertelefon ist auch per E-Mail unter coronaauskunft@landkreis-straubing-bogen.de erreichbar.
Ich habe ein positives Testergebnis. Was soll ich tun? Jeder positive Antigenschnelltest muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Wer einen positiven PCR-Test hat, begibt sich in Selbstisolation. Das Gesundheitsamt wird die Person so schnell wie möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und die weitere Vorgehensweise erläutern.
In der Klasse/der Kindergartengruppe meines Kindes gibt es einen positiven Fall. Wie ist die weitere Vorgehensweise? In der Regel werden die Eltern von Schule/Kindergarten/Kita über die weitere Vorgehensweise informiert.
Ich habe am Wochenende eine Frage zu Corona. Wer ist erreichbar? Wenn es sich um einen positiven PCR-Test oder eine enge Kontaktperson handelt, wird sich das Gesundheitsamt auch am Wochenende melden. Handelt es sich um die weitere Vorgehensweise an Schulen/Kindergärten/Kitas, dann werden die Eltern von der Einrichtung kontaktiert. Für allgemeine Fragen ist die Hotline des LGL zuständig.