Allgemeinverfügung

Feuerwerksverbot an Silvester in der Straubinger Innenstadt

Auch in diesem Jahr gilt wieder: Wer pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abbrennt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Darauf weist die Stadt Straubing hin


In dieser Grafik ist zu sehen, welche Gassen und Straßen zur Verbotszone gehören. In der Mitte ist als kleines Rechteck der Stadtturm zu finden.

In dieser Grafik ist zu sehen, welche Gassen und Straßen zur Verbotszone gehören. In der Mitte ist als kleines Rechteck der Stadtturm zu finden.

Von Redaktion Straubing Stadt

Auch heuer gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt rund um den Stadtturm. Die von der Stadt im Jahr 2017 erlassene Allgemeinverfügung habe weiterhin bestand, berichtet Ordnungsamtsleiterin Carolin Ippisch. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke) im Bereich der historischen Innenstadt am 31. Dezember und am 1. Januar aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes verboten. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches dieser Allgemeinverfügung ist aus dem Lageplan ersichtlich. Wer entgegen dieser Allgemeinverfügung im Bereich der historischen Innenstadt pyrotechnische Gegenstände abbrennt, kann mit einer Geldbuße bis 5000 Euro belegt werden.