Amtsgericht Straubing
Heroin für die Cousine: zweieinhalb Jahre Haft
4. Mai 2022, 17:33 Uhr aktualisiert am 4. Mai 2022, 18:12 Uhr
Von
Eva Bernheim
Selten ist die juristische Bewertung einer Tat so konträr wie in diesem Verfahren: Der Verteidiger bezeichnete die von der Staatsanwältin geforderten zweieinhalb Jahre als "drakonisches Strafmaß" und beantragte fast in allen Punkten Freispruch. Demgegenüber sah das Schöffengericht zwei Jahre und sechs Monate sogar als unterste Grenze an und verhängte genau diese Strafe.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden