Verkehrsberuhigte Zone

Verkehrsüberwachung erklärt geltende Regeln


Insgesamt 13 Straßenzüge sind im Stadtgebiet als verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschildert. Hier gilt Schritttempo.

Insgesamt 13 Straßenzüge sind im Stadtgebiet als verkehrsberuhigte Bereiche ausgeschildert. Hier gilt Schritttempo.

Überschreitet die Tachonadel die Fünf, sind Verkehrsteilnehmer auch schon zu schnell unterwegs. In der verkehrsberuhigten Zone gilt laut Alfons Bielmaier von der Verkehrsüberwachung: erster Gang, Standgas. Das hat er am Mittwoch im Ordnungsausschuss noch einmal deutlich gemacht und erklärt im Gespräch, was zu beachten ist.

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