Wer vollständig geimpft ist

Arberlandkliniken lockern Regelungen für Besucher


An den Arberlandklinken in Viechtach (Bild) und Zwiesel werden ab Montag, 3. Mai, zum ersten Mal seit längerer Zeit wieder Besuche zugelassen. Allerdings nur für bereits vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen.

An den Arberlandklinken in Viechtach (Bild) und Zwiesel werden ab Montag, 3. Mai, zum ersten Mal seit längerer Zeit wieder Besuche zugelassen. Allerdings nur für bereits vollständig gegen Covid-19 geimpfte Personen.

Von Redaktion idowa

Wie ein Sprecher der Arberlandkliniken in Viechtach und Zwiesel am Freitagnachmittag mitteilt, werden dort ab 3. Mai die Regelungen für Besucher gelockert. Zumindest teilweise. Denn für vollständig geimpfte Personen sind dann seit längerer Zeit wieder Besuche möglich - wenn auch vorerst nur eingeschränkt.

Das aktuell geltende umfangreiche Besuchsverbot zum Schutz der Patienten kann demnach erstmals seit längerer Zeit wieder teilweise gelockert werden. Ab Montag, dem 03.05.2021, sollen in den Arberlandkliniken wieder eingeschränkt Besuche für vollständig geimpfte Personen möglich sein. Dies hat der krankenhausinterne Pandemiestab der Arberlandkliniken beschlossen und beruft sich dabei auf die mit Wirkung zum 28. April veröffentlichte 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie auf Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI), wonach das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 durch vollständig geimpfte Personen als geringer einzuschätzen ist, als durch symptomlose Personen mit einem negativen Antigenschnelltest.

Als vollständig geimpft gelten Personen ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung mit den Impfstoffen Biontech, Moderna oder AstraZeneca. Besucher in den Arberlandkliniken, die unter diese Gruppe der vollständig geimpften Personen fallen, dürfen demnach ab Montag, 3. Mai, täglich für eine Stunde innerhalb der regulären Besuchszeiten zwischen 14 Uhr und 19 Uhr einen Angehörigen auf den Normalstationen besuchen. Da pro Patient nur ein Besuch pro Tag erlaubt ist, werden die Besucher gebeten, sich untereinander abzustimmen.

Voraussetzungen für den Besuch

Voraussetzung für den Besuch ist, dass an der Information des jeweiligen Hauses ein entsprechender Impfnachweis in Form des originalen Impfpasses vorgelegt werden kann. Weiterhin umgesetzt werden die bisher gültigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die unter anderem das Tragen einer FFP-2-Maske, konsequente Händehygiene, das Einhalten des geforderten Mindestabstands von 1,5 Metern sowie das Durchführen eines Eingangs-Screenings beinhalten.

Die Klinikleitung um Vorstand Christian Schmitz begrüßt die Möglichkeit, zumindest wieder teilweise Besuche in den Arberlandkliniken ermöglichen zu können: "Der regelmäßige Kontakt zu den engsten Angehörigen stellt für viele Patienten neben der medizinischen Behandlung einen wesentlichen Baustein zur vollständigen Genesung dar. Mit unserer Entscheidung setzen wir das 4x1-Prinzip um, welches besagt: Ein Besucher für einen Patient an einem Tag für maximal eine Stunde. So können wir Besuche auch unter dem immer noch an erster Stelle stehenden Aspekt der Patientensicherheit gewährleisten. Darüber hinaus hoffen wir, dass die Inzidenzzahlen es bald ermöglichen, Patientenbesuche grundsätzlich möglich zu machen."

Allerdings: Besuche bei COVID-19-Patienten oder Patienten auf COVID-19-Verdachtsstationen sind aufgrund des Ansteckungsrisikos weiterhin nur nach ärztlicher Freigabe möglich. Ausnahmen gelten weiterhin für Palliativpatienten sowie für werdende Väter in der Arberlandklinik Zwiesel - hierfür ist auch eine Abstimmung mit dem zuständigen Arzt notwendig.