Gesetz zum Arten- und Naturschutz

Burgruine Neunußberg künftig ab 23 Uhr im Dunkeln?


So einen Anblick wird es nach 23 Uhr wohl künftig nicht mehr geben. Der Grund: das neue Gesetz zum Arten- und Naturschutz.

So einen Anblick wird es nach 23 Uhr wohl künftig nicht mehr geben. Der Grund: das neue Gesetz zum Arten- und Naturschutz.

In einem kurzen Gespräch haben Bürgermeister Franz Wittmann und Geschäftsleiter Markus Jungwirth am Montag beraten, welche Gebäude städtischerseits von dem neuen Gebäudebeleuchtungsverbot nach 23 Uhr betroffen sein könnten.

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