PI Viechtach
Driften kein trifftiger Grund
26. Dezember 2020, 9:09 Uhr aktualisiert am 26. Dezember 2020, 9:09 Uhr
Böbrach: Driften ist kein trifftiger Grund
Zwei junge Männer im Alter von 19 und 21 Jahren trafen sich in Böbrach mit ihren Fahrzeugen und ließen sie drifteten damit vor einem leerstehenden Haus auf dem rutschigen Boden. Dabei wurden nicht nur ihre Fahrzeuge völlig mit Erde verdreckt, auch die Hauswand verdreckte dadurch. Zeugen informierten den, woraufhin er Anzeige erstattete. Nachdem sich die jungen Männer beim Geschädigten meldeten und zusagten, den Schaden wieder gutzumachen, verzichtete er auf die Stellung eines Strafantrages gegen die Verursacher. In jedem Fall müssen die beiden aber mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen. Die Schleuderfahrt im Auto stellt allerdings keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar.