Wegen Beleidigung angezeigt
Glossenschreiber freigesprochen
14. Juni 2021, 11:56 Uhr aktualisiert am 14. Juni 2021, 11:56 Uhr
Von
Johannes Bäumel
Was darf Satire? Wie weit darf sie gehen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich am Montagmorgen das Amtsgericht Viechtach. Ein Arzt aus dem Kreis Regen hatte in einer monatlich erscheinenden Glosse eine Landratsamtsmitarbeiterin unter anderem als "Weibsperson" und "Tussi" bezeichnet. Daraufhin wurde er vom zuständigen Landratsamt in einem Nachbarlandkreis wegen Beleidigung angezeigt.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden