Haftstrafe nach Beilangriff
Landgericht verurteilt 39-Jährigen
2. Oktober 2020, 16:30 Uhr aktualisiert am 4. Oktober 2020, 10:55 Uhr
Die Attacke mit einem Beil bringt einem 39-Jährigen eine Haftstrafe ein. Das Landgericht Deggendorf fällte das Urteil am Freitag. Vom ursprünglich angeklagtem versuchten Mord blieb nach der Beweisaufnahme letzlich nur noch eine gefährliche Körperverletzung übrig.
Dazu gesellten sich noch Bedrohung in zwei tatmehrheitlichen Fällen und in einem Fall Beleidigung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung. Dafür gab es wegen der Vorstrafen des Angeklagten zwei Jahre Haft ohne Bewährung.
Weil der Täter zudem, ein massives Alkoholproblem hat, wies ihn der Richter in den Alkoholzwangsentzug ein - bei dem Beilangriff soll der Angeklagte vier Promille Alkohol im Blut gehabt haben.
Staatsanwalt Dr. Stefan Brunner hatte eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Wegen zu vieler Vermutungen und Spekulationen plädierte Verteidiger Reinhard Perlet für eine Haftstrafe von einem Jahr plus Einweisung in den Alkoholentzug.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.