Viechtach

Mutter mit verletztem Kind vorsätzlich zugeparkt

Ex-Mann wegen Nötigung vor Gericht: Zu einer Geldstrafe von 1 800 Euro verurteilt


Jemanden zuzuparken kann im Einzelfall teuer werden. Im konkreten Fall handelt es sich um Nötigung.

Jemanden zuzuparken kann im Einzelfall teuer werden. Im konkreten Fall handelt es sich um Nötigung.

Wenn Eltern sich scheiden lassen, sind Kinder die Leidtragenden. Diese Erkenntnis hat sich am Mittwoch bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Viechtach einmal mehr bewahrheitet. Es ging um eine Rangelei zwischen zwei Männern, um ein verletztes Mädchen und um dessen absichtlich zugeparkte Mutter, die ihre Tochter deshalb nicht sofort ins Krankenhaus bringen konnte.

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