Raser-Prozess Kalteck

Sachverständiger sagt aus


Das Gutachten im Raser-Prozess soll heute verlesen werden.

Das Gutachten im Raser-Prozess soll heute verlesen werden.

Im Raserprozess von Kalteck stehen in dieser Woche gleich zwei Verhandlungstage vor der Ersten Strafkammer am Landgericht Deggendorf an.

Zunächst wird heute, Montag, ab 9.30 Uhr der Sachverständige gehört, der mehr zu Fahrweise und Geschwindigkeiten der beiden 28- und 54-jährigen Angeklagten sagen und auf die Spurenlage beim Unfall am 14. Juli 2018 eingehen wird. Danach sollen Detailfragen geklärt werden. Weiter wird es am heutigen fünften Verhandlungstag um die persönlichen Verhältnisse der beiden angeklagten Auto- und Motorradfahrer gehen.

Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung sind für diesen Freitag, 15. November, ab 9 Uhr morgens eingeplant, an diesem Tag sollte ursprünglich schon das Urteil fallen.

Die Urteilsverkündung soll nach derzeitigem Stand stattdessen nächste Woche, am Donnerstag, 21. November, stattfinden.

16.14 Uhr: Neue Erkenntnisse haben die Befragungen der Angeklagten ergeben, die sich zuvor fast ausschließlich im Rahmen ihrer Einlassungen geäußert hatten. Auf Nachfrage von Vorsitzendem Richter Dr. Georg Meiski und Richter Christian Kalleder war zu erfahren, dass die beiden 28- und 54-jährigen Angeklagten bereits 2017 gemeinsam Motorrad auf einer Rennstrecke in Ungarn gefahren waren. Weiterhin hätte der angeklagte Audifahrer für September 2018 geplant gehabt, an einem Renntraining auf einer Teststrecke teilzunehmen. Unverständnis und Verwunderung bei Dr. Georg Meiski rief die erst jetzt verkündete Angabe der Angeklagten und ihrer Verteidiger hervor, dass nicht immer der Busparkplatz in Leithern, sondern meist das Feuerwehrhaus in Weibing der Ort war, an dem Motorrad- und Autofahrer bei ihren Fahrten wendeten. Durch diese Angaben verlängern sich die angenommenen Fahrtstrecken und die Berechnungen des Kfz Sachverständigen müssen überarbeitet werden. Dies soll bis Freitag geschehen. Dann werden auch die Plädoyers gehalten.

14.27 Uhr: Im zweiten Teil seiner Ausführungen ging Kfz-Sachverständiger Knödlseder auf die zeitliche Abfolge des Unfalls ein. Als Grundlage dienten dafür Berechnungen. Außerdem versuchte er, die bereits erfolgten Zeugenaussagen von Fahrern auf der Strecke in einen plausiblen Zusammenhang zu bringen. Laut seinen Erkenntnissen hat sich der Zusammenstoß des Audis mit dem Opel um 20.11 Uhr ereignet. Derzeit läuft eine kurze Pause, während der weitere Berechnungen zu Nachfragen der Richter erfolgen.

12.19 Uhr: Kfz-Sachverständiger Christoph Knödlseder gibt am fünften Verhandlungstag des Kalteck-Prozess Informationen zum Unfallhergang und zu den Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge bekannt. Anhand von Grafiken zeigte er zunächst auf, wie er die Spuren an der Unfallstelle sicherte, wo genau auf der Strecke es zu Kollisionen kam und welche Endstellung der unfallverursachende Audi und der frontal erfasste Opel Ascona (Erstzulassung 1980) hatten. Zu den Geschwindigkeiten: Laut Rückwärtsrechnung des Sachverständigen soll die Kollisionsgeschwindigkeit des Audis mit dem Opel zwischen 88 und 109 Stundenkilometer betragen haben. Die Daten aus dem Motorsteuergerät des Audis liefern hier eine Mindestgeschwindigkeit von 106 Stundenkilometern. Die über die Rückwärtsrechnung ermittelte Ausgangsgeschwindigkeit des Audis soll zwischen 126 und 149 Stundenkilometer gelegen haben, die des Opels bei 47 bis 58 Stundenkilometern. Im Zuge einer Vermeidbarkeitsbetrachtung ging Knödlseder auf die maximale Geschwindigkeit ein, mit der der rote Audi die langgezogene Kurve auf der Kalteck-Strecke hätte befahren dürfen, damit es nicht zum Unfall gekommen wäre. Die sogenannte Beherrschbarkeitsgrenze liege bei 105 Stundenkilometern. Gefahren sein soll der angeklagte 28-jährige Bundespolizist hier laut Sachverständigem mit mindestens 115 Stundenkilometern. Dazu kommt das bereits vor der Kollision ausgebrochene Heck.

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