Das gilt in Straubing

2G plus im Hallenbad, 3G im ÖPNV


Die Stadtwerke haben aufgrund der neuen Beschlüsse im Landtag die Zugangsbedingungen für das Aquatherm verschärft. (Archivbild)

Die Stadtwerke haben aufgrund der neuen Beschlüsse im Landtag die Zugangsbedingungen für das Aquatherm verschärft. (Archivbild)

Von Redaktion idowa

Der Beschluss zu schärferen Corona-Maßnahmen in Bayern hat auch Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Straubing. Diese Regeln gelten ab sofort im Aquatherm und im öffentlichen Nahverkehr.

Die Stadtwerke Straubing haben am Mittwoch bekannt gegeben, dass sich aufgrund der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern einige Regeln ändern, die öffentliche Einrichtungen beziehungsweise den ÖPNV betreffen.

2G plus im Hallenbad

So gilt im Aquatherm ab sofort die 2G-Plus-Regel. Das bedeutet: Neur geimpfte und genesene Personen dürfen das Hallenbad betreten, wenn sie einen zusätzlichen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen können. Selbsttests reichen nicht aus, um das Hallenbad besuchen zu dürfen. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten. BAuch minderjährige Jugendliche, die sich regelmäßig in der Schule testen lassen müssen, sind von der Testpflicht befreit, sofern sie ihren Schülerausweis vorzeigen können.

An der Kasse müssen die Badegäste neben dem Nachweis über einen negativen Corona-Test außerdem einen Personalausweis und ihren Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorzeigen. Kopien werden laut Stadtwerke nicht anerkannt.

Daneben wird im Aquatherm die Zahl der Badegäste auf maximal 120 im Hallenbad und 13 in der Sauna begrenzt. Auf der Seite der Stadtwerke können die Besucher vorab prüfen, wie viele Kapazitäten noch frei sind.

Wer Symptome hat, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, darf das Hallenbad nicht betreten. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Innenbereich.

3G im Nahverkehr

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundesrat und Bundestag gilt für die Stadtbusse ab Mittwoch die 3-G-Regel: Fahrgäste müssen einen Impfausweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, mit sich führen. Ausgenommen von der 3G-Regelung sind Schüler, die einer regelmäßigen schulischen Testung unterliegen sowie Kinder unter sechs Jahren.

In den Stadtbussen gilt außerdem eine generelle FFP2-Maskenpflicht, auch bereits an den Haltestellen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen.