Bad Füssing/Plattling
Braunbär Ben darf auf Gnadenhof bleiben
29. März 2017, 10:23 Uhr aktualisiert am 29. März 2017, 10:23 Uhr
Das Tauziehen um den ehemaligen Zirkusbären Ben hat ein Ende: Der Bär darf auf dem Gnadenhof in Bad Füssing bleiben, wo er seit März 2016 untergebracht ist.
Wie das Verwaltungsgericht Regensburg mitteilte, haben sich Bens ehemaliger Halter, der gegen dessen Beschlagnahmung geklagt hatte, und das Landratsamt Deggendorf am Mittwoch auf einen Vergleich geeinigt. Das Ergebnis: Ben darf auf dem Gnadenhof bleiben und sein ehemaliger Halter verzichtet auf alle Rechte an dem Braunbären. Dafür werden dem ehemaligen Halter die mit der Fortnahme des Bären entstandenen Kosten nicht in Rechnung gestellt. Außerdem erhält er den Zirkuswagen, in dem er den Bären transportiert hatte, zurück. Aufgrund des Vergleichs ist der für den 4. April angesetzte Gerichtstermin nicht mehr notwendig und wurde aufgehoben.
Bereits die letzten zwölf Monate verbrachte "Ben" auf dem Gnadenhof für Bären im niederbayerischen Bad Füssing. Und es scheint ihm dort prächtig zu gefallen. "Ben badet gern, frisst viel und hat sogar schon eine Freundin - Bärin Laima. Er durfte erstmals in seinem Leben Winterschlaf halten. 22 Jahre war er in Isolation und Gefangenschaft. Es gibt einiges nachzuholen", schildert Viktor Gebhart, Sprecher der Tierschutzorganisation Animals United e. V., seine Eindrücke von der Entwicklung des einstigen Zirkusbären. Gebhart hatte "Ben" am Dienstag gemeinsam mit anderen Tierschutzaktivisten besucht und den Inhabern des Gnadenhofs dabei eine Spende von 1.000 Euro überreicht.
Der Zeitpunkt war nicht ohne Grund gewählt. Denn genau vor einem Jahr beschlagnahmte das Landratsamt Deggendorf Braunbär "Ben" vom Zirkus Knie in Plattling. Dabei kam es zu Ausschreitungen auf dem Gelände. Showdown der Tumulte: Zirkusmitarbeiter versuchten mit "Ben" vor dem Veterinäramt und der Polizei zu fliehen und rasten durch einen angrenzenden Zaun. Doch die Flucht konnte schnell beendet und "Ben" befreit werden.
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Ausschlaggebend für das Einschreiten des Veterinäramtes waren "grobe Verstöße gegen das Tierschutzgesetz". Doch die Betreiber des Zirkus Knie ließen in der Folge nichts unversucht, um "Ben" wieder zurückzuholen. Der Fall ging bis vor das Oberlandesgericht München, wo in einem Eilverfahren beschlossen wurde, dass die Beschlagnahmung des Bären rechtmäßig sei.
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Aufgrund des beschleunigten Verfahrens hatten die Zirkusbetreiber allerdings Anspruch auf ein Hauptverfahren. Dieses war ursprünglich für Dienstag, den 4. April, angesetzt - ist aber nun nicht mehr notwendig. Durch den geschlossenen Vergleich hat der Zirkus um Ben nun ein Ende.