Kommunalwahl
Die Sitz-Verteilung
27. März 2020, 14:12 Uhr aktualisiert am 27. März 2020, 14:12 Uhr
Das bayerische Kommunalwahlrecht macht es möglich, dass Kandidaten einer großen Partei, in Schierling der CSU, zwar mehr Stimmen für sich verbuchen als Kandidaten aus anderen Parteien, und doch nicht in den Marktgemeinderat einziehen. Der Grund liegt vor allem im System der "personifizierten Verhältniswahl", mit der jede Wählerstimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis hat, und zwar im Verhältnis der für die Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen. Eine "Mehrheitswahl" würde diesem Anspruch nicht gerecht werden.
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