Trotz Verbot

E-Scooter-Fahrer fahren durch Straubinger Fußgängerzone


E-Scooter-Fahrer dürfen nicht durch die Straubinger Fußgängerzone fahren. Manche tun es trotzdem. (Symbolbild)

E-Scooter-Fahrer dürfen nicht durch die Straubinger Fußgängerzone fahren. Manche tun es trotzdem. (Symbolbild)

Immer wieder fahren E-Scooter-Fahrer verbotenerweise durch die Fußgängerzone in Straubing. Das kann zu gefährlichen Situationen führen. Ob E-Tretroller bereits ein Problem sind, wissen die Stadt und die Polizei. Wir haben nachgefragt.

E-Scooter sind klein und leicht zu bedienen. Sie bringen den Fahrer problemlos von einem Ziel zum anderen und ermöglichen eine stressfreie Suche nach einem Parkplatz. Deshalb erobern die Tretroller mit Elektro-Antrieb seit geraumer Zeit auch die Innenstadt in Straubing. Oft ist den Nutzern allerdings nicht klar, wo sie damit fahren dürfen.

Wer häufig durch die Fußgängerzone geht, dem fällt fast jedes Mal ein E-Scooter-Fahrer auf, der an Passanten vorbeifährt. Immer wieder führt das zu gefährlichen Situationen, weil die Fahrer zu wenig Abstand halten. Dazu käme es nicht, wenn sich die Fahrer an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln halten würden. Eine Fahrt mit einem E-Roller in der Fußgängerzone, auf Gehwegen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist nicht erlaubt. Das regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge zum Schutz der Fußgänger.

Ein Unfall mit einem E-Scooter sei auf dem Ludwigs- und Theresienplatz bislang nicht passiert, wie Ronny Grassl von der Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt. "E-Scooter-Fahrer am Stadtplatz sind bei uns kein großes Thema. Wenn wir einen Fahrer sehen, ahnden wir ihn." Wer erwischt wird, muss 50 Euro Bußgeld zahlen. Außerhalb des Stadtplatzes zählt die Polizei vier Unfälle. "Bei allen Unfällen konnte der Scooter-Fahrer nichts dafür. Jedes Mal wurde er übersehen", sagt Grassl.

Der Radverkehrsbeauftragten Andrea Dengler fallen immer wieder Fahrer am Stadtplatz auf, die mit einem eigenen Roller unterwegs sind. Ausleih-Scooter habe sie noch keinen gesehen. 45 E-Scooter der Firma "Zeus Scooters" können seit 2. Juli im Stadtgebiet gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Am Lenker befindet sich ein QR-Code, der mithilfe der Anbieter-App zum Entsperren des Rollers gescannt wird. Anschließend kann sich der Fahrer durch die Stadt bewegen. Abstellen kann er das Gefährt nur an vorgegebenen Parkplätzen. Sonst laufen die Kosten weiter. "Der Nutzer erhält schon bei der Ausleihe den Hinweis, welche Parkverbotszonen es gibt. Dazu zählt zum Beispiel der Stadtplatz. Er bekommt auch die Information, dass er durch die Fußgängerzone nicht fahren darf", sagt Andrea Dengler. Das seien für sie Gründe, warum sie dort noch keinen "Zeus"-Fahrer gesehen hat.

Bislang keine Beschwerden von Fußgängern

Beschwerden von Passanten wegen E-Scooter-Fahrern am Stadtplatz gebe es laut Andrea Dengler keine. Sollte es welche geben, sucht das Unternehmen schnell nach einer Lösung. Der Vertrag zwischen der Stadt und dem Anbieter sei unbefristet. "Die Zusammenarbeit läuft bislang gut. Wenn das nicht mehr der Fall wäre, dann können wir den Vertrag innerhalb von vier Wochen auflösen", sagt die Radverkehrsbeauftragte. Sollte es zu einer Fehlentwicklung kommen, sollen laut Bundesverkehrsministerium die Städte und Anbieter selbst an Lösungen arbeiten. Deshalb gebe es keine klaren Vorgaben, auch wenn sich das einige Kommunen wünschen. Sie fordern eine automatische Drosselung von E-Tretrollern, wenn sie in eine Fußgängerzone einfahren. Ein anderer Vorschlag wäre ein Schild, um auf das Verbot hinzuweisen. Andrea Dengler kritisiert die Idee: "Vor unserer Fußgängerzone stehen bereits viele Schilder. Ein weiteres Schild würde die Einfahrt mit Informationen nur noch mehr überfrachten."