Meinung
BKH Straubing
Ein Versprechen gilt nach wie vor
8. Februar 2019, 18:41 Uhr aktualisiert am 23. Juni 2022, 11:00 Uhr
Von
Christoph Urban
Die Nachricht ist ein Hammer. Sie geht hinauf bis zum Innenministerium. Nach einem Gerichtsbeschluss muss das BKH einem Patienten Freigang gewähren. Jetzt ist klar, was viele schon vor 40 Jahren wussten: Das Versprechen des Freistaats war ohne rechtliche Grundlage und die Argumentation der CSU faul. Es ist gut so, dass dies nun korrigiert wird.
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