Fünf Masken per Post
FFP2-Masken für Bedürftige und pflegende Angehörige
19. Januar 2021, 17:00 Uhr aktualisiert am 19. Januar 2021, 17:15 Uhr
Seit Montag, 18. Januar, gilt laut Bayerischer Staatsregierung unter anderem beim Einkaufen - und beim Abholen von Ware wie click and collect - ebenso auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Die sogenannten Community-Masken, selbstgenähte Alltags- oder Behelfsmasken oder der medizinische Mund-Nasen-Schutz sind dort nicht mehr zulässig. Die erste Woche ist aber eine Kulanzwoche: Bußgelder für Bürger, die keine FFP2-Maske tragen, sollen demnach erst ab 25. Januar erhoben werden.
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