Sexueller Übergriff bei Oppersdorf

Frau auf Feldweg missbraucht: Anklage erhoben


Ein 45-Jähriger aus Regensburg soll im April 2021 eine junge Frau missbraucht haben.

Ein 45-Jähriger aus Regensburg soll im April 2021 eine junge Frau missbraucht haben.

Von Redaktion idowa

Die Staatsanwaltschaft hat einen 45-Jährigen wegen zwei Fällen von besonders schwerer Vergewaltigung angeklagt. Das geht nun aus einer Pressemitteilung hervor. Ein Sexualdelikt im Juli 2022 führte die Ermittler auf die Spur des Mannes, der im April 2021 auch eine junge Frau bei Oppersdorf auf einem Feldweg überfallen und sexuell missbraucht haben soll.

Trotz umfangreicher Fahndung und Ermittlungsmaßnahmen nach dem Vorfall im April 2021 gelang es den Einsatzkräften der Polizei zunächst nicht, einen Tatverdächtigen zu ermitteln. Die Kehrtwende in den Ermittlungen brachte ein Sexualdelikt am 24. Juli 2022 im Regensburger Stadtnorden.

Nach Angaben der Polizei waren Parallelen in der Tatausführung erkennbar. Die Ermittlungen führten schließlich zu einem 45-jährigen Verdächtigen, der zwei Tage nach der Tat festgenommen wurde. Aufgrund dieses Falles wurde dem Tatverdächtigen eine DNA-Probe entnommen. Ein Direktvergleich mit dem in Oppersdorf gesichertem Spurenmaterial ergab der Polizei zufolge den dringenden Verdacht, dass der 45-Jährige auch diese Tat verübt hat.

Im Rahmen der Festnahme im Juli 2022 beschrieb die Polizei den Tatverdächtigen als einen 45-jährigen Deutschen, der in Regensburg wohnt. Der Mann sei bereits "erheblich vorbestraft" und habe auch schon im Gefängnis gesessen, hieß es in der damaligen Polizeimeldung.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nunmehr nach Abschluss der Ermittlungen gegen den Angeschuldigten Anklage wegen der Tatvorwürfe des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung erhoben. Aufgrund der angeklagten Tatvorwürfe und der erheblichen Vorstrafen des Angeschuldigten steht die Verhängung einer Sicherungsverwahrung im Raum.