Zoll und Kriminalamt warnen

Gefahr durch verbotene Feuerwerkskörper


Illegale Feuerwerkskörper

Illegale Feuerwerkskörper

Von Redaktion idowa

Das Hauptzollamt Regensburg warnt vor verbotenen und gefährlichen Feuerwerkskörpern. Das Amt stellt jedes Jahr, vor allem im Dezember, vermehrt illegale Pyrotechnik sicher, die aus Tschechien oder Polen mitgebracht wird. Daher sollte man einige wichtige Hinweise zum Erwerb von Raketen, Böllern und Krachern beachten.

"Diese Feuerwerkskörper können zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen. Außerdem muss jeder, der mit nicht zugelassener Pyrotechnik angetroffen wird, mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. Die verbotenen Feuerwerkskörper werden in jedem Fall durch den Zoll beschlagnahmt", so Martin Dorsch, Leiter des Sachgebiets Kontrollen beim Hauptzollamt Regensburg.

Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung - und prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet.

Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit, sollten man von illegalen Feuerwerkskörpern die Finger lassen.

Das Bayerische Kriminalamt hat noch Hinweise für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik:

  • Benutzen Sie nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper!
  • Versuchen Sie niemals Feuerwerk selbst zu basteln!
  • Lesen und halten Sie sich an die Gebrauchsanweisungen!
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien und mit genügend Abstand zu Menschen, Tieren und leicht entzündlichen Materialien!
  • Feuern Sie Raketen nur aus senkrecht, sicher stehenden Behältern, zum Beispiel leere Flaschen im Getränkekasten!
  • Heben Sie niemals Blindgänger auf oder entzünden diese erneut!
  • Entzünden Sie Feuerwerkskörper niemals in der Hand!
  • Verkürzen Sie keine Zündschnüre und bündeln Sie keine Feuerwerkskörper!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper nie in den Taschen Ihrer Kleidung auf!
  • Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen streng verboten ist!

Die Mitarbeiter des Bayerischen Kriminalamtes erklären in einer Pressemitteilung auch, warum es problematisch ist, Feuerwerkskörper aus dem Ausland nach Deutschland zu bringen.

"Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die in Deutschland handelsüblichen pyrotechnischen Gegenstände für Silvester sind in die Kategorie 2 eingestuft und frei ab 18 Jahren. Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf von Personen ab zwölf Jahren erworben werden. Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk) ist ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, auch wenn diese Pyrotechnik auf den freien Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich ist. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Mittelfeuerwerk (Kategorie 3) ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland. Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung (zum Beispiel 0589-F2-1254) achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein."